
Neuigkeiten
08.02.2010
OLG Hamm: Fremde Testergebnisse dürfen nicht zu eigenen Werbezwecken verwendet werden
08.02.2010
Keine Rechtsverletzung durch bebilderte Straßenpläne im Internet
08.02.2010
Goehte-Institut: Urheberrecht noch zeitgemäß?
Unser Ziel ist es, Mandanten professionell, zukunftsorientiert, fachübergreifend und gleichzeitig mit Freude an unserem Beruf bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben zu unterstützen.
Wir denken juristisch und unternehmerisch und entwickeln gemeinsam so mit Ihnen Strategien und Lösungen.
Daneben stellen wir unseren Mandanten unsere vielfältigen Branchenkontakte sowie ein über die Jahre gewachsenes und hoch entwickeltes Netzwerk zur Verfügung.
Herzlich Willkommen
Die Kanzlei Wilde & Beuger verfügt insbesondere durch ihre Partner seit mehr als zwanzig Jahren über fachliche Kompetenzen in den Gebieten des Medien- und Entertainmentrechts sowie des Wirtschafts- und Immobilienrechts.
Neben hoher fachlicher Qualität und spezialisierten Kenntnissen finden Sie bei uns vor allem die nötige langfristige Branchenerfahrung, um Sie bei Ihren Fragen und Anliegen erfolgreich zu beraten.
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